# Exit-Verfahren

> **ENTWURF. Nicht anwaltlich geprüft.**
> Stellen, die vor der Verwendung geprüft oder ergänzt werden müssen, sind im
> Quelltext dieses Dokuments mit `<!-- CHECK: … -->` markiert.
> Fassung 2026-08-04.

## 1. Zweck

Betriebsanleitungen müssen über die Lebensdauer der Maschine erreichbar bleiben.
Dieses Verfahren beschreibt, wie das sichergestellt wird, wenn der Kunde kündigt
oder der Dienst eingestellt wird, ausdrücklich auch dann, wenn der Anbieter
nicht mehr mitwirken kann.

## 2. Datenhoheit

(1) Alle vom Kunden eingestellten Inhalte bleiben Eigentum des Kunden.

(2) Der Kunde kann jederzeit und in jedem Tarif einen vollständigen Export
erzeugen. Der Export enthält:

- sämtliche PDF-Dateien in der Struktur `pdfs/<Produkt>/<Version>/<Sprache>.pdf`,
- eine `manifest.json` mit der vollständigen URL-Struktur einschließlich
  Produkt-Slugs, Versionsbezeichnungen, Sprachpfaden, Kurzcodes und der Zuordnung
  von Seriennummernbereichen zu Versionen,
- eine Anleitung mit Konfigurationsregeln für Apache und nginx, mit denen sich
  dieselben Adressen auf eigener Infrastruktur ausliefern lassen.

(3) Der Export ist an keine Zahlung und an keinen Tarif gebunden.

## 3. Kündigung durch den Kunden

(1) Nach Kündigung bleiben die veröffentlichten Adressen für **90 Tage**
unverändert erreichbar, damit die Umstellung ohne Unterbrechung erfolgen kann.

<!-- CHECK: 90 Tage mit dem Hauptvertrag abgleichen. Kürzer sollte es nicht sein:
     eine Domainumstellung samt DNS-Vorlauf braucht realistisch mehrere Wochen. -->

(2) Nutzt der Kunde eine eigene Domain, genügt eine Änderung der DNS-Einträge;
die Adressen bleiben identisch.

(3) Nach Ablauf der Frist werden die Daten gemäß AVV gelöscht.

## 4. Einstellung des Dienstes

(1) Wird der Betrieb eingestellt, gilt eine Ankündigungsfrist von **mindestens
zwölf Monaten**. Während dieser Frist läuft der Dienst unverändert weiter; die
Exportfunktion bleibt verfügbar.

(2) Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an alle Kunden und als Hinweis im
Dashboard.

(3) Innerhalb der Frist wird angestrebt, den Betrieb an einen Dritten zu
übergeben oder den Kunden die Übernahme zu ermöglichen. Ein Anspruch darauf
besteht nicht.

<!-- CHECK: Zwölf Monate sind nur haltbar, wenn die laufenden Kosten für diesen
     Zeitraum gedeckt sind. Prüfen, ob eine Rücklage oder ein Treuhandmodell
     (Hinterlegung der Betriebsmittel für die Restlaufzeit) sinnvoll ist;
     sonst ist die Zusage im Insolvenzfall wertlos. -->

## 5. Insolvenz oder Ausfall des Anbieters

(1) Für den Fall, dass eine geordnete Abwicklung nach Ziffer 4 nicht möglich ist,
gilt: Der Kunde ist durch den Export nach Ziffer 2 in die Lage versetzt, die
Adressen selbst weiterzubetreiben. Dazu ist keine Mitwirkung des Anbieters nötig.

(2) Kunden wird empfohlen, den Export regelmäßig zu ziehen und in die eigene
Datensicherung aufzunehmen, sowie von Beginn an eine eigene Domain zu verwenden.

<!-- CHECK: Prüfen, ob ein Software-Escrow oder die Hinterlegung eines
     aktuellen Exports bei einem Treuhänder angeboten werden soll. Für Kunden mit
     langlebigen Maschinen ist das häufig die Voraussetzung für den Zuschlag. -->

## 6. Übergabe an einen anderen Anbieter

Der Export ist bewusst anbieterneutral. Er beschreibt die Adressstruktur
vollständig, sodass ein anderer Anbieter oder eine eigene Installation dieselben
Adressen bedienen kann.

<!-- CHECK: Zusagen zur Unterstützung bei der Migration (Umfang, Aufwand,
     Vergütung) ergänzen, falls solche angeboten werden sollen. -->

## 7. Keine Abschaltung ohne Vorlauf

Veröffentlichte Betriebsanleitungen werden nicht kurzfristig abgeschaltet, auch
nicht bei Zahlungsverzug. In diesem Fall wird der Zugang zum Dashboard
eingeschränkt; die öffentlichen Adressen bleiben erreichbar.

<!-- CHECK: Mit dem Zahlungsverzugsregime des Hauptvertrages abstimmen und die
     Obergrenze festlegen, bis zu der die öffentlichen Adressen bei Nichtzahlung
     weiterlaufen. -->
